Das BRSG und seine Pflichten für den Arbeitgeber

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG,gibt es nun seit etwas mehr als fünf Jahren.Ziel des Gesetzgebers war und ist die bessere Unterstützung der Arbeitnehmer bei der be-trieblichen Altersversorgung, gerade in kleinen undmittleren Unternehmen, in denen die Mitarbeitermeist nicht die mächtigen Gewerkschaften oderandere Interessensvertretungen im Rücken haben.

Zum 1. August 2022 wurden die Regelungen desBRSG novelliert, inklusive einer Neufassung des Nach-weisgesetzes. Beides bringt Stolpersteine für Arbeit-geber mit, die im Zweifel auch ärgerlich teuer werdenkönnen. Viele Unternehmen reduzierten den Kern desGesetzes darauf, dass zu dem Teil des Arbeitsentgelts,den ein Arbeitnehmer in die betriebliche Altersvorsor-ge umwandelt, ein 15%iger Zuschuss vom Arbeitgebergeleistet werden muss. Gerade seit August letzten Jah-res steckt in diesem Thema jedoch einiges mehr. Es ist klar geregelt, dass der Arbeitgeber auf Verlan-gen des Arbeitnehmers schriftlich mitteilen muss, obund wie die Regelungen zur betrieblichen Altersvor-sorge im Unternehmen umgesetzt werden.

Wer sich fragt, wann dieses Verlangen vorliegt – früh!Die unter Arbeitsrechtlern vorherrschende Meinunggeht davon aus, dass beispielsweise eine beiläufigeFrage nach den sonstigen Leistungen des Arbeitge-bers schon ausreichen kann. Das Nachweisgesetz ver-schärft die Situation noch weiter. Hier ist nun genaugeregelt, dass die wesentlichen Bedingungen desArbeitsverhältnisses schriftlich dokumentiert werdenmüssen, inklusive Unterschrift.

Zu diesen wesentlichen Bedingungen gehören auchdie Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung.Ändert sich daran im Laufe eines Arbeitsverhältnis-ses etwas, ist diese Änderung ebenso schriftlich fest-zuhalten. Ob diese Dokumentation der Regelungenzur betrieblichen Altersversorgung individuell oderstandardisiert erfolgt, das lässt das Gesetz offen.

„Eine saubere Versorgungsordnung erfüllt in jedemFall die Anforderungen“

so Michael Prem, Geschäfts-führer der Heilbronner FE Gruppe, der mit seinem Unter-nehmen seit Jahren zahlreiche Arbeitgeber im Bereichder betrieblichen Altersversorgung erfolgreich begleitet.

„Wir empfehlen unseren Kunden, ein Mal pro Jahr aktivund schriftlich mit einer Broschüre oder einem bestimm-ten Bereich auf der Website die Mitarbeiter über dasBenefitprogramm des Unternehmens zu informieren“

so Prem weiter. Auf diesem Weg entgehen Arbeitgebernicht nur Strafzahlungen und Haftungsfallen, sondernpräsentieren sich darüber hinaus auch als modernerArbeitgeber, was in Zeiten angespannter Arbeitsmärkteausschlaggebend sein kann. Moderne Benefits, wie eseine gute betriebliche Altersvorsorge ist, treffen dabeidie Bedürfnisse der modernen Gesellschaft und sind da-her aus einem erfolgreichen Arbeitgebermarketing kaummehr wegzudenken.

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Das BRSG und seine Pflichten für den Arbeitgeber

Zum 1. August 2022 wurden die Regelungen desBRSG novelliert, inklusive einer Neufassung des Nach-weisgesetzes. Beides bringt Stolpersteine für Arbeit-geber mit, die im Zweifel auch ärgerlich teuer werdenkönnen. Viele Unternehmen reduzierten den Kern desGesetzes darauf, dass zu dem Teil des Arbeitsentgelts,den ein Arbeitnehmer in die betriebliche Altersvorsor-ge umwandelt, ein 15%iger Zuschuss vom Arbeitgebergeleistet werden muss. Gerade seit August letzten Jah-res steckt in diesem Thema jedoch einiges mehr. Es ist klar geregelt, dass der Arbeitgeber auf Verlan-gen des Arbeitnehmers schriftlich mitteilen muss, obund wie die Regelungen zur betrieblichen Altersvor-sorge im Unternehmen umgesetzt werden.

Wer sich fragt, wann dieses Verlangen vorliegt – früh!Die unter Arbeitsrechtlern vorherrschende Meinunggeht davon aus, dass beispielsweise eine beiläufigeFrage nach den sonstigen Leistungen des Arbeitge-bers schon ausreichen kann. Das Nachweisgesetz ver-schärft die Situation noch weiter. Hier ist nun genaugeregelt, dass die wesentlichen Bedingungen desArbeitsverhältnisses schriftlich dokumentiert werdenmüssen, inklusive Unterschrift.

Zu diesen wesentlichen Bedingungen gehören auchdie Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung.Ändert sich daran im Laufe eines Arbeitsverhältnis-ses etwas, ist diese Änderung ebenso schriftlich fest-zuhalten. Ob diese Dokumentation der Regelungenzur betrieblichen Altersversorgung individuell oderstandardisiert erfolgt, das lässt das Gesetz offen.

„Eine saubere Versorgungsordnung erfüllt in jedemFall die Anforderungen“

so Michael Prem, Geschäfts-führer der Heilbronner FE Gruppe, der mit seinem Unter-nehmen seit Jahren zahlreiche Arbeitgeber im Bereichder betrieblichen Altersversorgung erfolgreich begleitet.

„Wir empfehlen unseren Kunden, ein Mal pro Jahr aktivund schriftlich mit einer Broschüre oder einem bestimm-ten Bereich auf der Website die Mitarbeiter über dasBenefitprogramm des Unternehmens zu informieren“

so Prem weiter. Auf diesem Weg entgehen Arbeitgebernicht nur Strafzahlungen und Haftungsfallen, sondernpräsentieren sich darüber hinaus auch als modernerArbeitgeber, was in Zeiten angespannter Arbeitsmärkteausschlaggebend sein kann. Moderne Benefits, wie eseine gute betriebliche Altersvorsorge ist, treffen dabeidie Bedürfnisse der modernen Gesellschaft und sind da-her aus einem erfolgreichen Arbeitgebermarketing kaummehr wegzudenken.

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