Das neue WEG braucht eine Überprüfung des Versicherungskonzeptes

Das neue WEG bringt einschneidende Neuerungen für die Immobilienwirtschaft mit. Verschiedene Änderungen machen es dabei auch nötig, unter den neuen Vorzeichen das Versicherungskonzept des Hausverwalters und seines Immobilienbestandes zu überprüfen.

Es ist vollbracht: Das neue WEG tritt nun am 01.12.2020 in Kraft und bringt einschneidende Neuerungen für die Immobilienwirtschaft mit. Verschiedene Änderungen machen es dabei auch nötig, unter den neuen Vorzeichen das Versicherungskonzept des Hausverwalters und seines Immobilienbestandes zu überprüfen. So wird der Verwalter vom neuen WEG mit deutlich mehr Entscheidungskompetenz und Verantwortung ausgestattet. Ist der Deckungsumfang der Versicherung an den neuen gesetzlichen Rahmen nicht angepasst und unterdimensioniert, drohen dem Verwalter empfindliche Schäden außerhalb der Deckung. Aus der Erfahrung heraus waren löchrige und veraltete Deckungskonzepte mit lediglich 0,5 Mio. Euro bereits vor der Rechtsreform häufig zu finden. Dies war früher schon in vielen Fällen zu niedrig dimensioniert, hier besteht nun besonderer Handlungsbedarf.
Ähnlich ist der Strafrechtsschutz zu bewerten. Mit Blick auf die Gemeinschaft bleibt sowohl die Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht als auch die Versicherung des Gewässerschadensrisikos unverändert relevant, wobei wir hierzu im Rahmen dieser Neuordnung weitere Einschlüsse wie z.B. eine umfassendere Bauherrenhaftpflicht für Umbaumaßnahmen aktuell mit den Versicherungsgesellschaften verhandeln.
Die Deckung für die Beiräte bleibt unverändert, wobei zukünftig auch die Option der kostenfreien Mitversicherung in der Vermögensschadenshaftpflicht des Hausverwalters besteht.
Eine abschließende Bewertung, welche Anpassungen am Versicherungskonzept das neue WEG nötig macht, ist aber nur individuell möglich. Wir werden in den kommenden Wochen mit Anpassungsvorschlägen hierzu auf unsere Kunden zugehen. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu. Mehr zu diesem Thema in der nächsten Ausgabe

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Das neue WEG braucht eine Überprüfung des Versicherungskonzeptes

Kolumne

Es ist vollbracht: Das neue WEG tritt nun am 01.12.2020 in Kraft und bringt einschneidende Neuerungen für die Immobilienwirtschaft mit. Verschiedene Änderungen machen es dabei auch nötig, unter den neuen Vorzeichen das Versicherungskonzept des Hausverwalters und seines Immobilienbestandes zu überprüfen. So wird der Verwalter vom neuen WEG mit deutlich mehr Entscheidungskompetenz und Verantwortung ausgestattet. Ist der Deckungsumfang der Versicherung an den neuen gesetzlichen Rahmen nicht angepasst und unterdimensioniert, drohen dem Verwalter empfindliche Schäden außerhalb der Deckung. Aus der Erfahrung heraus waren löchrige und veraltete Deckungskonzepte mit lediglich 0,5 Mio. Euro bereits vor der Rechtsreform häufig zu finden. Dies war früher schon in vielen Fällen zu niedrig dimensioniert, hier besteht nun besonderer Handlungsbedarf.
Ähnlich ist der Strafrechtsschutz zu bewerten. Mit Blick auf die Gemeinschaft bleibt sowohl die Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht als auch die Versicherung des Gewässerschadensrisikos unverändert relevant, wobei wir hierzu im Rahmen dieser Neuordnung weitere Einschlüsse wie z.B. eine umfassendere Bauherrenhaftpflicht für Umbaumaßnahmen aktuell mit den Versicherungsgesellschaften verhandeln.
Die Deckung für die Beiräte bleibt unverändert, wobei zukünftig auch die Option der kostenfreien Mitversicherung in der Vermögensschadenshaftpflicht des Hausverwalters besteht.
Eine abschließende Bewertung, welche Anpassungen am Versicherungskonzept das neue WEG nötig macht, ist aber nur individuell möglich. Wir werden in den kommenden Wochen mit Anpassungsvorschlägen hierzu auf unsere Kunden zugehen. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu. Mehr zu diesem Thema in der nächsten Ausgabe

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