Ihr gutes Recht: Haftung nach der WEG-Reform

Das neue Wohnungseigentumsgesetz ist nun seit etwas mehr als einem halben Jahr in Kraft und regelt auch die Haftungssituation neu. Wir haben gemeinsam mit dem E+H Rechtsexperten Thomas Hannemann und Vertretern der Versicherungswirtschaft die Änderungen im Bereich der Haftung für Verwalter, Beiräte sowie der Gemeinschaft und ihrer Mitglieder genau unter die Lupe genommen.[...]

Das neue Wohnungseigentumsgesetz ist nun seit etwas mehr als einem halben Jahr in Kraft und regelt auch die Haftungssituation neu. Wir haben gemeinsam mit dem E+H Rechtsexperten Thomas Hannemann und Vertretern der Versicherungswirtschaft die Änderungen im Bereich der Haftung für Verwalter, Beiräte sowie der Gemeinschaft und ihrer Mitglieder genau unter die Lupe genommen.

„Bemerkenswert ist, dass sich für alle Beteiligten das Haftungsrisiko verschärft und das sollte auch bei der Beurteilung des Versicherungskonzeptes berücksichtigt werden“, resümiert E+H Geschäftsführer Jörg Wannenwetsch. „Hintergrund dieser Entwicklung ist die strukturelle Anlehnung der Eigentümergemeinschaft an eine Kapitalgesellschaft“, ergänzt Fachanwalt Thomas Hannemann.

Die zweite große Neuerung ist, dass die Gemeinschaft der Eigentümer nun im Zentrum der Haftung steht. Liefen bisher doch viele Ansprüche vom Geschädigten direkt an den Schädiger und damit an der Gemeinschaft vorbei, ist das nach der Gesetzesreform ganz anders und das birgt durchaus bemerkenswerte Regressrisiken für die Gemeinschaft und ihre Mitglieder.    

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Ihr gutes Recht: Haftung nach der WEG-Reform

Das neue Wohnungseigentumsgesetz ist nun seit etwas mehr als einem halben Jahr in Kraft und regelt auch die Haftungssituation neu. Wir haben gemeinsam mit dem E+H Rechtsexperten Thomas Hannemann und Vertretern der Versicherungswirtschaft die Änderungen im Bereich der Haftung für Verwalter, Beiräte sowie der Gemeinschaft und ihrer Mitglieder genau unter die Lupe genommen.

„Bemerkenswert ist, dass sich für alle Beteiligten das Haftungsrisiko verschärft und das sollte auch bei der Beurteilung des Versicherungskonzeptes berücksichtigt werden“, resümiert E+H Geschäftsführer Jörg Wannenwetsch. „Hintergrund dieser Entwicklung ist die strukturelle Anlehnung der Eigentümergemeinschaft an eine Kapitalgesellschaft“, ergänzt Fachanwalt Thomas Hannemann.

Die zweite große Neuerung ist, dass die Gemeinschaft der Eigentümer nun im Zentrum der Haftung steht. Liefen bisher doch viele Ansprüche vom Geschädigten direkt an den Schädiger und damit an der Gemeinschaft vorbei, ist das nach der Gesetzesreform ganz anders und das birgt durchaus bemerkenswerte Regressrisiken für die Gemeinschaft und ihre Mitglieder.    

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