Schutz für Wärmepumpen bei Beschädigung ist nicht selbstverständlich

Die Beheizung von Wohngebäuden mit Wärmepumpen ist unaufhaltsam auf dem Vormarsch. Längst wählen die meisten Bauherren diese Heizungsart für ihr neues Gebäude. Das zeigen auch die Zahlen. Im vergangenen Jahr, so meldet das Statistische Bundesamt, wurden in den ersten drei Quartalen über 240.000 Wärmepumpen in Deutschland produziert. Das System, das seiner Umwelt – meist der Luft – die Wärme entzieht und diese zum Heizen der Wohnräume oder zum Erwärmen des Wassers nutzbar macht, benötigt zwar Strom, generiert aber sehr positive Effizienzwerte. Gerade die Kombination mit stromerzeugenden Photovoltaikanlagen macht diese Heizungstechnologie daher in vielen Fällen zum Modell der Wahl.

Wird eine solche Wärmepumpe beschädigt und muss in der Folge repariert oder sogar ausgetauscht werden, stellt sich schnell die Frage, ob es sich dabei um einen Versicherungsschaden handelt. Und eine gewisse Unsicherheit an dieser Stelle ist durchaus begründet, denn dass hier eine Versicherung für die Schadensbehebung aufkommt, ist keineswegs selbstverständlich, gerade wenn das Gerät außerhalb des Gebäudes aufgestellt ist und dies ist meistens der Fall.

„In unseren Rahmenverträgen der Gebäudeversicherung ist die Wärmepumpe, auch wenn sie außerhalb des Gebäudes platziert ist, gegen die Gefahren des Gebäudeversicherungsvertrags versichert. Dazu zählen beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Wenn die Wärmepumpe direkt mit dem Gebäude verbunden ist, greift die Versicherung auch bei Diebstahl“, so Karl Georg Schmidt.

Der ease Sachschadenexperte weiß aber auch, „dass das keineswegs jeder Vertrag so regelt. Ist eine Wärmepumpe installiert, sollte auf jeden Fall der konkrete Deckungsumfang mit dem Versicherer abgeklärt werden, um auf der sicheren Seite und gerade als Hausverwalter auch aus der Haftung zu sein.“

The ease way

Bei den ease Verträgen ist dieser Deckungsumfang grundsätzlich gewohnt groß. „Und auch für freistehende Geräte kann die Absicherung von Diebstahl und Vandalismus unkompliziert über den Gebäudetechnik-Baustein inkludiert werden“, so der Experte.

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Schutz für Wärmepumpen bei Beschädigung ist nicht selbstverständlich

Die Beheizung von Wohngebäuden mit Wärmepumpen ist unaufhaltsam auf dem Vormarsch. Längst wählen die meisten Bauherren diese Heizungsart für ihr neues Gebäude. Das zeigen auch die Zahlen. Im vergangenen Jahr, so meldet das Statistische Bundesamt, wurden in den ersten drei Quartalen über 240.000 Wärmepumpen in Deutschland produziert. Das System, das seiner Umwelt – meist der Luft – die Wärme entzieht und diese zum Heizen der Wohnräume oder zum Erwärmen des Wassers nutzbar macht, benötigt zwar Strom, generiert aber sehr positive Effizienzwerte. Gerade die Kombination mit stromerzeugenden Photovoltaikanlagen macht diese Heizungstechnologie daher in vielen Fällen zum Modell der Wahl.

Wird eine solche Wärmepumpe beschädigt und muss in der Folge repariert oder sogar ausgetauscht werden, stellt sich schnell die Frage, ob es sich dabei um einen Versicherungsschaden handelt. Und eine gewisse Unsicherheit an dieser Stelle ist durchaus begründet, denn dass hier eine Versicherung für die Schadensbehebung aufkommt, ist keineswegs selbstverständlich, gerade wenn das Gerät außerhalb des Gebäudes aufgestellt ist und dies ist meistens der Fall.

„In unseren Rahmenverträgen der Gebäudeversicherung ist die Wärmepumpe, auch wenn sie außerhalb des Gebäudes platziert ist, gegen die Gefahren des Gebäudeversicherungsvertrags versichert. Dazu zählen beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Wenn die Wärmepumpe direkt mit dem Gebäude verbunden ist, greift die Versicherung auch bei Diebstahl“, so Karl Georg Schmidt.

Der ease Sachschadenexperte weiß aber auch, „dass das keineswegs jeder Vertrag so regelt. Ist eine Wärmepumpe installiert, sollte auf jeden Fall der konkrete Deckungsumfang mit dem Versicherer abgeklärt werden, um auf der sicheren Seite und gerade als Hausverwalter auch aus der Haftung zu sein.“

The ease way

Bei den ease Verträgen ist dieser Deckungsumfang grundsätzlich gewohnt groß. „Und auch für freistehende Geräte kann die Absicherung von Diebstahl und Vandalismus unkompliziert über den Gebäudetechnik-Baustein inkludiert werden“, so der Experte.

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