Unterversicherungsverzicht nach wie vor gefährliche Falle
Wenn sich ein Gebäudeschaden ereignet, gerade bei einem existenziellen Totalschaden, möchte man sich auf seine Versicherung verlassen können. Bei Eigentümergemeinschaften liegt die Verantwortung, dass diese Verlässlichkeit gesichert ist, beim Verwalter. Wenn eine Versicherung sich in solch einer Situation darauf berufen kann, dass sie die Schadenbeseitigung nicht decken kann, da die Versicherungssumme überschritten wird, kann man wohl von einem „Worst Case“ sprechen, der für den Verwalter auch noch erhebliche Haftungsrisiken birgt. Sicherheit soll an dieser Stelle der Unterversicherungsverzicht geben, aber dabei ist Vorsicht geboten. „Ein in der Praxis wirklich wirksamer Unterversicherungsverzicht ist nur mit einem Vertrag nach dem Einheitenmodell möglich. Hier ist die Unterversicherung ohne Wenn und Aber ausgeschlossen, sofern die Anzahl der Einheiten im Gebäude korrekt angegeben ist. Bei alten Verträgen nach dem Wert-1914-Modell ist der Unterversicherungsverzicht immer bei der Versicherungssumme gedeckelt. Das bedeutet, dass man hier jede Wertsteigerung durch Umoder Anbauten, Renovierungen oder Marktveränderungen analysieren und bei der Versicherung angeben muss“, weiß Karl Georg Schmidt, Gebäudeversicherungsexperte bei ease.